Dem Bürger stehen grundsätzlich 3 Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung das Reihen- oder Wahlgrab oder die anonyme Bestattung.
Reihengräber
Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen oder auch für Urnenbeisetzungen, die der Reihe nach belegt werden und im Todesfall nur für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhezeit zugeteilt werden. Das Verfügungsrecht bei Reihengräbern kann nicht verlängert werden. In jedem Reihengrab darf grundsätzlich nur eine Person bestattet werden.
Wahlgräber
Wahlgräber sind Grabstätten, an denen auf Antrag das Nutzungsrecht mindestens für die Dauer der Ruhefrist (20 Jahre), in der Regel höchstens für 40 Jahre, verliehen werden kann und deren Lage im Benehmen mit der Erwerberin oder dem Erwerber ausgesucht wird.
Anonyme Bestattungen
Diese Bestattungsform wird lediglich als Urnengrab angeboten.