Bis zum 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten (schriftlicher Nachweis im Original) sowie die Vorlage der gültigen Ausweise erforderlich. Ein Elternteil muss bei der Beantragung dabei sein.
Bis zu 3 Monaten vor Vollendung des 18. Lebensjahres sind die Unterschriften der Eltern auf dem Antrag nicht mehr notwendig. Der Pass kann erst ab dem 18. Lebensjahr ausgehändigt werden.
Reisepässe sind bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, anschließend 10 Jahre gültig.
Dieser "normale" Reisepass hat 32 Seiten. Für Vielreisende gibt es die Möglichkeit gegen eine höhere Gebühr einen 48-Seiten-Pass zu beantragen.
Beim Abholen Ihres neuen Ausweisdokumentes muss das bisherige Ausweisdokument vorgelegt werden.