Hainburg - natürlich schön
Naturschutzgebiete

1995 war das Jahr der Naturschutzgebietsdiskussionen und Ausweisungsverfahren. Am 21.02.1995 wurde das Naturschutzgebiet „Pechgraben bei KleinKrotzenburg“ (34,77 ha) und „Obermannslache bei Froschhausen“ (21,04 ha) ausgewiesen, der „Langhorst von Hainburg und Seligenstadt“ (81,99 ha) folgte am 12.02.1996. Insbesondere bei letzterem bestanden unterschiedliche Auf fassungen zwischen V ertretern des Naturschutzes und der Landwirtschaft hinsichtlich der zukünftigen Pflege. Erst nach dem 15. Juni mähen und nicht düngen, waren die zentralen Forderungen, die aus wirtschaftlichen Gründen für T eile des Gebietes ausgesetzt wurden. Das NSG „Schwarzbruch von Seligenstadt“ (34,39 ha) war bereits am 10.12.1990 und das NSG „Kortenbach bei Froschhausen“ (40,61 ha) wurde am 28.08.1998 ausgewiesen.

Allen Naturschutzgebietsausweisungen lagen raumordnerische Festlegungen und Gutachten zugrunde, die dem besonderen Schutz dieser Auenlandschaften im Bereich ehemaliger Mainarme Vorrang vor anderen Nutzungsinteressen einräumte. Hainburg kann stolz sein auf diese einmaligen Naturschutzund Naherholungsgebiete, die als Kulturlandschaft nur mit Hilfe der Landwirte erhalten und in ihrer Artenvielfalt und Schönheit bewahrt werden können.

Entstehung und Bedeutung
Die Naturschutzgebiete rund um Hainburg liegen im Bereich der früheren wechselnden Flussabläufe und Flussarme des Mains und seiner Überschwemmungsgebiete. Zu dem früheren Flussschlingensystem zählen:
- der Altarm bei Klein-Auheim mit den Naturschutzgebieten „Fasanerie“ und „Woog von Hainstadt“,
- die Altmainschlinge von Hainstadt über Froschhausen nach Seligenstadt mit den Naturschutzgebieten „Langhorst“, „Obermannslache“, „Pechgraben“, „Schwarzbruch“ und „Kortenbach“,
- der Zellerbruch-Altarm von Seligenstadt über Zellhausen zum Main hin.
Diese Systeme verlandeter Mainschlingen stehen als geologisch-naturräumliches Erbe für die einst in reichem Maße vorhandenen natürlichen Besonderheiten der Rhein-Main-Region. Sie bilden ein auf natürliche Weise verbundenes Biotopsystem, in dem sich bis heute viele schützenswerte Biotope erhalten haben: naturnahe, arten und strukturreiche Laubwälder , ausgedehntes Grünland mit wertvollen Feuchtwiesen sowie Tümpeln und Teichen.
In Hessen bzw. in ganz Deutschland sind Pflanzengesellschaften und Tierarten, die hier zu finden sind, selten geworden und hochgradig schützenswert. Die ökologisch wertvollen und ästhetisch reizvollen Elemente der Mainauenlandschaft sollen deshalb erhalten und entwickelt werden. Viele bestandsbedrohte und seltene Tierarten haben hier ihren Lebens- und Brutraum. Sie reagieren besonders sensibel auf Störungen durch frei laufende Hunde und das Betreten außerhalb der ausgewiesenen Wege.


Acht Informationstafeln mit dieser Karte wurden an Wegen in die Naturschutzgebiete von der Arbeitsgemeinschaft "Mensch und Umwelt" Hainburg (AMU) 1998 aufgestellt.

Waldhorste
In den Naturschutzgebieten befinden sich horstartige Bruch- und Stieleichen- Hainbuchenwälder sowie verschiedene Übergangsgesellschaften. Die Pflege und Nutzung der Waldbereiche ist an den Vorgaben der Naturschutzgebietsverordnungen und der dazugehörigen Pflegepläne ausgerichtet. Nicht standortgerechte Bestände werden langfristig in Laubholz überführt. Bedenklich ist die fortschreitende Entwässerung der Gebiete.
Glatthaferwiese
In den Naturschutzgebieten rund um Hainburg ist die Glatthaferwiese als eine typische Frischwiese weit verbreitet. Das bunte Durcheinander von hoch- und niedrigwüchsigen Pflanzenarten macht sie zu den artenreichsten Wiesen Mitteleuropas. Durch den lichten, aufgelockerten, nicht zu üppigen Bewuchs reicht das Sonnenlicht bis auf den Boden, so dass sich wertvolle Kräuter, Moose und Pilze ansiedeln können. Während ihrer jahrhundertelangen Nutzung als ein- bis zweischürige „Heuwiesen“ lieferten sie wertvolles Futter für das Vieh. Eine Düngung der abgeernteten Flächen erfolgte selten. Der ohnehin nur gering anfallende Stallmist wurde stattdessen bevorzugt auf den Ackerflächen verteilt.

Glatthaferwiesen können je nach standörtlichen Bedingungen sehr stark in ihrer pflanzlichen Artenvielfalt variieren. In Abhängigkeit von den Wasserverhältnissen und dem Säuregehalt des Bodens siedeln sich dann unterschiedliche Pflanzen an. Mehr noch als die standörtlichen Unterschiede wirkt sich die Nutzungsintensität (Höhe der Düngung, Schnitthäufigkeit und Schnitttermin) auf die Artenzusammensetzung der Glatthaferwiese aus. Je intensiver eine Wiese genutzt wird, desto höher ist der Verlust an besonderen Arten zu Gunsten von so genannten Allerweltsarten wie Löwenzahn und Hahnenfuß.
Für über 500 Tierarten sind extensiv genutzte Glatthaferwiesen eine unverzichtbare Heimat. Besonders vielfältig ist die Insektenfauna. Viele Arten sind auf der Suche nach Nahrung vor allem auf blühende, Nektar und Pollen spendende Kräuter in spät gemähten Grünlandbeständen angewiesen.

Spielregeln
Haben Sie bitte Verständnis dafür , dass dieses Gebiet nicht in allen Bereichen für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Eine Anzahl von Verboten soll Schutz und Sicherheit für diesen wertvollen Naturraum gewährleisten, der vielen bedrohten Tier- und Pflanzenarten Überlebenschancen bietet. Nach den Naturschutzgebietsverordnungen ist es insbesondere verboten:
- Bauliche Anlagen zu errichten und Gewässer zu verändern;
- Pflanzen zu entfernen oder einzubringen;
- wildlebende Tiere zu fangen, zu beunruhigen und auszusetzen;
- außerhalb der Wege das Naturschutzgebiet zu betreten und zu befahren;
- Hunde unangeleint laufen zu lassen;
- Wiesen umzubrechen, ackerbaulich zu nutzen, zu düngen, Pflanzenschutzmittel anzuwenden und vor dem 15. Juni zu mähen.
Von den Verboten ausgenommen ist unter anderem
- die extensive Bewirtschaftung der Wiesen und die Nachbeweidung auf bestimmten Grundstücken;
- die der Pflege, Erhaltung und Entwicklung dienenden forstlichen Maßnahmen im Wald;
- die Jagd auf Haarwild (z.B. Hase, Reh, Fuchs und Wildschwein) und Fasan, das Reiten auf den mit Hufeisenzeichen markierten Wegen;
- Unterhaltungsmaßnahmen der Wege, Gewässer , Ver- und Entsorgungsanlagen außerhalb der Brut- und Laichzeit.
Bitte beachten Sie die Verbote. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Hessisches Naturschutzgesetz: § 12 Naturschutzgebiete
(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer
Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen
- zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildwachsender Pflanzen- oder wildlebender Tierarten,
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist.
(2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 16 verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

Diese Informationsschrift wird herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft „Mensch und Umwelt“
Hainburg gem. e.V. (AMU), Königsberger Straße 53, 63512 Hainburg im Bund für Umwelt- und
Naturschutz Deutschland (BUND) mit Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörde,
in Zusammenarbeit mit dem Forstamt Babenhausen, Bgm.-Rühl-Str. 9, 64832 Babenhausen,
Tel. 06073/72710 und den Naturschutzgebietsbetreuern.
Fotos: Hermann Landvogt, Franz Bayer und Rudolf Wenzel.
Text: Stefan Rickert, Thorwald Ritter, Sibylle Winkel
Stand: März 2000





