Die Bauvoranfrage ist ein Verfahren, mit dessen Hilfe Sie wesentliche Fragen eines Bauvorhabens vorab klären können.
Sie können hierbei allerdings nur solche Fragen stellen, die von der Bauaufsicht nach dem gesetzlich festgelegten Prüfumfang des Bauantrages zu prüfen sind. Somit können z.B. bei Voranfragen im vereinfachten Verfahren keine bauordnungsrechtlichen Fragen gestellt werden. Möchten Sie in diesem Fall dennoch bauordnungsrechtliche Fragen im Rahmen einer Bauvoranfrage klären lassen, können Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und die Prüfung der Voranfrage im Vollverfahren beantragen.
Die häufigsten Bauvoranfragen beziehen sich auf die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens. So könnten Sie beispielsweise anfragen, ob Ihr Bauvorhaben auf dem dafür vorgesehenen Grundstück planungsrechtlich zulässig ist. Eine solche Bauvoranfrage wäre insbesondere dann sinnvoll, wenn für Ihr Grundstück kein Bebauungsplan gilt oder wenn Sie Befreiungen anstreben.
Stellen Sie in der Bauvoranfrage konkrete und zielgerichtete Fragen, z.B. „Ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig?“. Allgemein formulierte Fragestellungen, wie „Ist das Vorhaben genehmigungsfähig?“, können im Rahmen einer Bauvoranfrage nicht beantwortet werden.
Sie erhalten dann einen Bauvorbescheid, dessen Festlegung für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren verbindlich gilt.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Bauamtes gerne zur Verfügung.