Anstelle des bisherigen Erziehungsgeldes können Eltern, deren Kinder ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden, das Elterngeld beantragen. Diese Leistung ersetzt einen Teil des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens. Anspruchsberechtigte nicht erwerbstätige Elternteile erhalten einen Mindestsatz.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales, das für die Beantragung zuständig ist.
Bitte beachten: Für Geburten vor dem 1. Januar 2007 kann weiterhin Erziehungsgeld beantragt werden.
Adresse:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales - Versorgungsamt Walter-Möller-Platz 1,
60439 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69 15671 Zentrale
Telefax: +49 (0)69 1567491
Buchstabe A - K: Telefon 069 1567-470
Buchstabe
L - Z: Telefon 069 1567-471
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!@havs-fra.hessen.de
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Frau Romeike Tel. 7809-61
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