Fischereischeine gelten maximal 10 Jahre und werden nur für Einwohner der Gemeinde Hainburg mit Hauptwohnsitz ausgestellt. Für "Neulinge" gilt: Zunächst muss ein Vorbereitungslehrgang und dann die staatliche Fischerprüfung abgelegt werden.
Aktuelle Informationen über Vorbereitungslehrgänge können Sie beim Ordnungsamt, Fischereiangelegenheiten, anfragen.
Es gibt folgende Fischereischeine:
Jahresfischereischeine gelten ein Jahr und können vier mal verlängert werden.
Fünfjahres-Fischereischeine können einmal um fünf Jahre verlängert werden, danach ist eine Neuausstellung erforderlich.
Zehnjahres-Fischereischein.
Für Jugendliche ab 10 Jahren:
Jugendjahres-Fischereischeine (bis 15 Jahre) gelten für ein Jahr und können vier mal verlängert werden.
Jugend-Fünfjahres-Fischereischeine (bis zum Tag vor dem 16. Geburtstag).
Benötigte Unterlagen
Bei Erstausstellungen:
Antrag (siehe unter Formulare),
Zwei aktuelle Lichtbilder,
Personalausweis/Kinderausweis,
Original und Kopie des Prüfungszeugnisses
Bei Neuausstellungen (alter Fischereischein von anderer Behörde erstellt) sind vorzulegen:
Zwei Passfotos, der alte Fischereischein und der Ausweis.
Bei Verlängerungen sind vorzulegen:
Verlängerungsantrag (siehe unter Formulare), der alte Fischereischein und ein gültiger Personalausweis.
Kosten
Für die verschiedenen Fischereischeinarten werden folgende Gebühren (inkl. Abgabe an das Land Hessen) fällig:
Jahresfischereischein € 12,50
5-Jahresfischereischein € 45,00
10-Jahresfischereischein € 86,00
Jugendfischereischein € 7,50
5-Jahres-Jugendfischereischein € 23,00