Auf dieser Seite geben wir Ihnen einige Informationen, die Sie für die Anmeldung Ihres Hundes beachten sollten.
Wann ist der Hund anzumelden?
Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelden.
Über die Höhe der zu zahlenden Hundesteuer informieren wir Sie auf unserer Seite zur Hundesteuer.
Gibt es Ausnahmen?
Sollte eine bereits in Ihrem Haushalt befindliche Hündin Nachwuchs bekommen, so sind die Welpen innerhalb von zwei Wochen, nachdem sie drei Monate alt geworden sind, anzumelden.
Wie und wo kann ich meinen Hund anmelden?
Persönlich (oder mit Vollmacht und Personalausweis des/der Hundehalters/Hundehalterin) beim Steueramt
Schriftlich beim Steueramt
Hier geht es zum Antragsformular
Sollte die Original-Hundesteuermarke verloren gegangen oder unleserlich sein, können Sie beim Steueramt gegen eine Gebühr von 10,00 € auch Ersatzhundesteuermarken erhalten.
Bitte beachten Sie:
Halter von gefährliche Hunde, die aufgrund eines Beißvorfalls aktenkundig und damit als gefährlich eingestuft worden sind, benötigen eine Erlaubnis, die vom Ordnungsamt ausgestellt wird! Antragsvordrucke gibt es beim Ordnungsamt.