Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35 „Simeonstift“ im Ortsteil Klein-Krotzenburg nebst Begründung (mit Umweltbericht) wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit
vom 29.04.2019 bis 31.05.2019
bei der Gemeindeverwaltung in Hainburg, Ortsteil Hainstadt, Hauptstraße 46, im Bauamt Raum 3 während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt:
montags bis freitags
von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
dienstags
von 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr
donnerstags
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich das Grundstück Klein-Krotzenburg Flur 12 Nr. 188/6 (Anwesen Triebweg Nr. 16, 36 und 38) sowie das Grundstück Flur 12 Nr. 219 (Anwesen Triebweg Nr. 40). Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt.
Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung (mit Umweltbericht) sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Zu den Themenbereichen
-Verkehr (Flughafen Frankfurt Main, Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes),
-Tiere, Pflanzen, Biotope (Artenschutz, Eingriffsregelung) und
-Wald
sind Informationen in Gestalt von Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorhanden.
Zudem liegt ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu planungsrelevanten Tierarten-Vorkommen gem. § 44 (1) BNatSchG vom Dezember 2015, Büro für Umweltprüfung, Rimbach (Fledermäuse, Vögel) sowie eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan vom Juli 2018 vor.
Die Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können auf der Internetseite des Planungsbüros unter www.planungsbuero-fuer-staedtebau.de/beteiligungsverfahren abgerufen werden.
Jedermann hat das Recht, den Plan und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hainburg eingereicht oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift gegeben werden.
Hainburg, den 20. April 2019
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hainburg
Alexander Böhn, M.Sc.
Bürgermeister
Hauptstr. 44, 63512 Hainburg
Montag bis Freitag von 08.00 – 11.30 Uhr
Dienstag, Abendsprechstunde von 16.00 – 18.30 Uhr
Donnerstag, Nachmittagssprechstd. von 14:00 - 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Krotzenburger Str. 9, 63512 Hainburg
Montag bis Freitag von 08.00 – 11.30 Uhr
Dienstag, Nachmittagssprechstunde von 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag, Abendsprechstunde von 16:00 - 18:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zentrale (06182) 7809 - 0
E-Mail gemeinde@hainburg.de