Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit

Die Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Wildtiere. In dieser Zeit, die von Anfang März bis 15. Juni dauert, sind Wildtiere besonders verletzlich, da sie ihre Jungen aufziehen und in ihren Lebensräumen sehr aktiv sind. Um das empfindliche Gleichgewicht der Natur nicht zu stören, ist es notwendig, Hunde in bestimmten Gebieten an die Leine zu nehmen. 

Die Anleinpflicht gilt vor allem in den Bereichen der Feld- und Flurgemarkung sowie in Wäldern und Naturschutzgebieten. Diese Vorschriften dienen nicht nur dem Schutz des Wildes, sondern auch der Sicherheit der Hunde selbst, da freilaufende Hunde in dieser Zeit oft unkontrolliert ihrem Jagdtrieb nachgehen, was zu gefährlichen Situationen für Wildtiere und Hunde oder auch den angrenzenden Straßenverkehr führen kann.

Durch die Anleinpflicht wird auch das Risiko verringert, dass freilaufende Hunde Bodenbrüter aufscheuchen und diese ihre Nester verlassen. Für Hundehalter bedeutet die Anleinpflicht auch, Rücksicht auf Spaziergänger, Radfahrer und andere Naturnutzer zu nehmen, um Konflikte zu vermeiden.

Für Hunde, die auch während dieser Zeit Freilauf haben sollen, gibt es spezielle Hundefreilaufflächen, wie etwa am Triebweg, auf denen Hunde unter Aufsicht spielen können, ohne die Brut- und Setzzeit zu gefährden.
Hundehalter werden daher gebeten, die Anleinpflicht ernst zu nehmen und ihre Hunde bis mindestens Mitte Juni nur noch an der Leine auszuführen. So tragen sie aktiv zum Schutz der Natur und der Wildtiere bei und helfen, ein respektvolles Miteinander in der Natur zu gewährleisten.

Die Ordnungspolizeibeamten der Gemeinde Hainburg werden die Einhaltung der Anleinpflicht verstärkt kontrollieren. Wer gegen die Anleinpflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer hohen Geldstrafe belegt werden kann. Abschließend noch ein wichtiger Hinweis: Wer ein verletztes oder totes Tier findet, sollte sich an die Polizeistation Seligenstadt (Tel.: 06182-89300) oder das Ordnungsamt (Tel.: 06182-7809-1010) wenden. Diese Stellen informieren dann den zuständigen Jagdpächter.