Fundbüro


Sie haben etwas verloren?
Dann sollten Sie wissen, dass Fundgegenstände in der Regel über die Polizeireviere dem Fundbüro erst ca. 10 – 14 Tage nach dem Fund zugehen.
Sollte der Eigentümer einer Fundsache bekannt sein, wird der Betroffene kontaktiert.
Fundgegenstände von „auswärtigen Verlierern“ werden der Verwaltungsbehörde des betroffenen Wohnortes übersandt.
Fundsachen von Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt.

Sie haben etwas gefunden?
Damit der Verlierer schnellstmöglich wieder zu s einem Eigentum kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände entweder bei uns im Fundbüro oder bei allen Polizeidienststellen abzugeben.

Keine Mitarbeitende gefunden.