Hinweis der Gemeinde Hainburg zur regelmäßigen Kontrolle von Altbäumen

Die Gemeindeverwaltung erreichen immer wieder Anfragen und Nachfragen dazu, weshalb insbesondere ältere Bäume im Gemeindegebiet jährlich kontrolliert werden müssen. Dieses berechtigte Informationsbedürfnis nehmen wir gerne zum Anlass, Ihnen nachfolgend die fachlichen und rechtlichen Grundlagen der Baumkontrollen sowie deren Kontrollintervalle transparent und nachvollziehbar darzulegen.

Warum müssen Altbäume regelmäßig – in der Regel jährlich – kontrolliert werden?

Bäume sind lebende Organismen, die sich im Laufe ihres Lebens verändern. Mit zunehmendem Alter unterliegen sogenannte Altbäume verstärkt natürlichen biologischen Abbauprozessen. Dazu zählen unter anderem die Holzzersetzung im Stamm- oder Wurzelbereich, der Befall durch holzabbauende Pilze, die Ausbildung von Totholz sowie strukturelle Schwächungen von Ästen oder Kronenteilen. Diese Prozesse sind Teil der natürlichen Alterung, können jedoch die Bruchsicherheit einzelner Baumteile oder die Standfestigkeit des gesamten Baumes beeinträchtigen.

Nach den anerkannten Regeln der Technik – insbesondere den Baumkontrollrichtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) – ist bei Bäumen in der Alterungsphase daher mindestens eine jährliche Regelkontrolle erforderlich. Ziel dieser Kontrollen ist es, relevante Schäden frühzeitig zu erkennen, fachlich zu bewerten und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen einzuleiten, um Gefahren für die Allgemeinheit zu minimieren.

Kontrollintervalle in Abhängigkeit von Entwicklungsphase und Baumzustand

Die Häufigkeit der Baumkontrollen richtet sich nicht pauschal nach dem Alter allein, sondern nach einer fachlichen Gesamtbetrachtung. Maßgeblich sind die jeweilige Entwicklungsphase des Baumes, sein Gesundheitszustand, der Standort sowie der sogenannte Verkehrsbezug, also die Nutzung des Umfeldes durch Fußgänger, Radfahrer oder den Kraftfahrzeugverkehr. Fachlich übliche Kontrollintervalle sind hierbei:

  • Jugendphase:
    Keine Regelkontrolle im Sinne der Verkehrssicherung; stattdessen gezielte Jungbaumpflege zur Förderung einer stabilen Entwicklung.
  • Reifephase, gesunder Zustand:
    Kontrolle in der Regel im Abstand von zwei Jahren.
  • Reifephase, stärker geschädigt:
    Jährliche Kontrolle aufgrund erhöhter Risiken.
  • Alterungsphase:
    Mindestens eine jährliche Kontrolle aufgrund altersbedingter Abbauprozesse.
  • Verkürzte Kontrollintervalle:
    Erforderlich bei besonderen Auffälligkeiten, bekannten Schäden, nach Extremwetterereignissen (z. B. Sturm, Starkschneefall oder Hitzeperioden) oder bei erhöhtem Gefährdungspotenzial, etwa an stark frequentierten Verkehrsflächen.

Diese Intervalle stellen Richtwerte dar. Im Einzelfall können häufigere Kontrollen notwendig werden, wenn der Zustand des Baumes oder die Nutzung seines Umfeldes dies erfordern.

Berechtigte Sicherheitserwartung und rechtliche Grundlagen

Die Verpflichtung zur regelmäßigen Baumkontrolle ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gemäß § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Maßgeblich ist hierbei die sogenannte berechtigte Sicherheitserwartung: Bürgerinnen und Bürger sowie alle Verkehrsteilnehmer dürfen darauf vertrauen, dass von Bäumen im öffentlichen Raum keine vermeidbaren Gefahren ausgehen.

Gleichzeitig ist der Baumeigentümer beziehungsweise der Baumbewirtschafter – in diesem Fall die Gemeinde – nicht verpflichtet, jede denkbare abstrakte Gefahr auszuschließen. Vielmehr besteht die Pflicht darin, solche Risiken zu erkennen und zu minimieren, die bei einer ordnungsgemäßen, fachlich anerkannten Kontrolle erkennbar sind.

Regelmäßige und dokumentierte Baumkontrollen dienen somit auch dem Nachweis, dass die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht ordnungsgemäß nachkommt. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden insbesondere:

  • § 823 BGB (Schadensersatzpflicht),
  • die einschlägige Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht,
  • die Baumkontrollrichtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) als anerkannte Regeln der Technik

Verantwortung, Sicherheit und Erhalt des Baumbestandes

Die Gemeinde Hainburg verfolgt mit den regelmäßigen Baumkontrollen ausdrücklich das Ziel, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und zugleich den wertvollen Baumbestand langfristig zu erhalten. Kontrollen bedeuten nicht automatisch Fällungen, sondern dienen in erster Linie der fachgerechten Einschätzung und Pflege unserer Bäume.

Für Rückfragen oder weiterführende Erläuterungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und danken Ihnen für Ihr Verständnis sowie Ihr Interesse an einer sicheren und lebenswerten Gemeinde.