Investive- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen
Investive- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen
Förderung von investiven Maßnahmen und Ersatzbeschaffungen
Die Gemeinde Hainburg unterstützt Vereine im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie bei investiven Maßnahmen sowie bei notwendigen Ersatzbeschaffungen. Ziel ist es, die nachhaltige Entwicklung der Vereinsinfrastruktur zu fördern und die Arbeit der Vereine langfristig zu sichern.
Für die Beantragung stehen Ihnen zwei unterschiedliche Förderbereiche zur Verfügung. Bitte wählen Sie den passenden Bereich für Ihr Vorhaben aus.
Investive Maßnahmen (Baumaßnahmen)
Gefördert werden investive Baumaßnahmen, die der langfristigen Nutzung und Weiterentwicklung der Vereinsanlagen dienen.
Die Förderung beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 40.000 €, jeweils nach Abzug bereits gewährter Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme zu stellen ist.
Ersatzbeschaffungsmaßnahmen
Gefördert werden notwendige Ersatzbeschaffungen in erheblichem Umfang, die für die Fortführung der Vereinsarbeit erforderlich sind. Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung beträgt bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Auch hier gilt: Der Antrag ist vor der Beschaffung zu stellen.