Betriebsleitung Eigenbetrieb Gemeindewerke Hainburg

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE HAINBURG

Gemäß § 3, Abs. 5 des Hessischen Eigenbetriebsgesetztes (EigBGes) in der Fassung vom
09.06.1989 zuletzt geändert am 05.04.2025 und § 5, Abs. 4 der Eigenbetriebssatzung der
Gemeinde Hainburg vom 01.01.1998, zuletzt geändert am 19.11.2001, werden die Namen
der Vertretungsberechtigten für den Eigenbetrieb – Gemeindewerke Hainburg - und der
Umfang ihrer Vertretungsbefugnis wie folgt bekanntgegeben:

Zum technischen Betriebsleiter wird ab dem 01.12.2025 Herr Dipl.-Ing. FH Daniel Memmel
bestellt.

Neben Herrn Franz Josef Münch wird Herr Dipl.-Ing. Thomas Stiegel zum stellvertretenden technischen Betriebsleiter ernannt.

Kaufmännischer Betriebsleiter bleibt Herr Alexander Wolf und stellv. kaufmännischer Betriebsleiter bleibt Herr Jürgen Gensert.

Umfang der Vertretungsbefugnis:

Die Betriebsleitung vertritt vorbehaltlich § 3, Abs. 2 EigBGes. die Gemeinde Hainburg in allen  Angelegenheiten des Eigenbetriebes, soweit sie nicht nach § 5 EigBGes. der Entscheidung  der Gemeindevertretung oder nach §§ 8 und 9 EigBGes. der Entscheidung des  Gemeindevorstandes unterliegen. Die Betriebsleitung unterzeichnet im Namen des  Eigenbetriebes ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses.

De Betriebsleitung vertritt den Eigenbetrieb gemeinsam. Alle Geschäftsvorgänge mit  Außenwirkung sind von den beiden Betriebsleitern – im Verhinderungsfall von der jeweiligen  Stellvertretung – gemeinschaftlich zu unterzeichnen.

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

63512 Hainburg,

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hainburg

Christian Spahn
Bürgermeister