Kommunalwahl vom 14.03.2021 - Feststellung eines nachrückenden Gemeindevertreters (25.08.2025)
Kommunalwahl vom 14.03.2021 -
Feststellung eines nachrückenden Gemeindevertreters
Nachdem Herr Oliver Möser leider am 25.07.2025 verstorben ist, stelle ich fest, dass gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags der CDU-Fraktion
Herr Michael-Henry Böhn, geb. am 09.11.1999,
wohnhaft Josefstraße 11, 63512 Hainburg,
als Gemeindevertreter nachrückt.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben.
Hainburg, den 25.08.2025
Der Gemeindewahlleiter
Christoph Kopp