Brut- und Setzzeit hat am 01. März begonnen: Hunde bitte anleinen


So langsam ist es überall festzustellen: Der Frühling erwacht, auch wenn es nach manchen
Wetterkapriolen der vergangenen Tage noch nicht danach aussieht. Und die Tierwelt ist auf dem
Wege, für Nachwuchs zu sorgen.

Der Erste Beigeordnete Christian Spahn weist nochmal darauf hin, dass gemäß der gemeindlichen
Satzung vom 1. März bis zum 15. Juni eine Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit
besteht. Die Anleinpflicht gilt in Bereichen der Feld- und Flurgemarkung sowie im Wald. In den
Naturschutzgebieten gilt die Anleinpflicht ganzjährig.

„Im Interesse des Naturschutzes und aller Personen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad in der freien
Natur unterwegs sind, werden die Hundehalter gebeten, ihre Hunde anzuleinen. Die Rücksichtnahme
auf die Kinderstube des Wildes sollte den verantwortlichen Hundehalter dazu veranlassen, der
Anleinpflicht nachzukommen und den Hund bis wenigstens Mitte Juni nur noch an der Leine
auszuführen. So besteht weniger Gefahr für die Wildtiere während ihrer Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit“,
so Erster Beigeordneter Christian Spahn.

Wird der Jagdtrieb bei Hunden geweckt, so kann es zu tot gebissenen Junghasen oder gehetztem
Rehwild kommen. Bereits die Witterung des Hundes ist für frei lebende Tiere ein Alarmsignal. Auch
Bodenbrüter, wie Feldlerche oder Kiebitz, verlassen dann ihre Jungen.
Spahn: „Derjenige, der grundsätzlich seinen Hund an die Leine nimmt, vermeidet auch Konflikte
zwischen Hundehaltern und Spaziergängern, Joggern, Radfahrern, Landwirten und Jagdpächtern. So
lässt sich mancher unliebsame oder auch schmerzhafte Vorfall zwischen Mensch und Hund vermeiden.
Unsere Ordnungspolizeibeamten werden verstärkt die Anleinpflicht kontrollieren“. Ein Verstoß gegen
die Anleinpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer hohen Geldbuße geahndet werden
kann.

Um auch während der Brut- und Setzzeit allen Hunden die Möglichkeit zu geben frei zu laufen, befindet
sich am Triebweg eine Hundefreilauffläche. Hier bitten wir die Benutzungsordnung zu beachten, so
dass diese Fläche auch von möglichst vielen Hunden und auch langfristig genutzt werden kann. Diese
Fläche bleibt auch außerhalb der Brut- und Setzzeit zur Benutzung bestehen.

Noch ein abschließender Hinweis: Falls jemand ein verletztes oder totes Tier findet, bitte die
Polizeistation Seligenstadt (Tel.: 06182-89300) oder den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und
Ordnung (Tel.: 06182-7809-3100) informieren. Beide informieren dann den zuständigen Jagdpächter.