Gemeinde Hainburg erhält Zuwendungen für ein klimaangepasstes Waldmanagement

Ende Oktober hat Bürgermeister Alexander Böhn den Zuwendungsbescheid für ein klimaangepasstes Waldmanagement auf dem Hainburger Gemeindewald erhalten. Die Gemeinde Hainburg erhält dadurch noch 28.000 € im Jahr 2023 für die Durchführung der klimaangepassten Maßnahmen und in den folgenden Jahren je 56.000 € pro Jahr aus dem Programm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. „Einen Teil der geforderten Aspekte setzen wir bereits in unserem Wald um und bei weiteren ist es sinnvoll und nachhaltig, diese künftig zu berücksichtigen, damit unser Gemeindewald eine gute Zukunft hat. Dies kann aber nur in enger und guter Abstimmung mit unserem Revierförster Johannes Herrmann und unserem Forstamtsleiter Melvin Mika gelingen“, so Bürgermeister Alexander Böhn.

Das geförderte klimaangepasste Waldmanagement umfasst u.a. folgenden Kriterien:

Die Verjüngung des Vorbestandes des Waldes muss durch künstliche Verjüngung oder Naturverjüngung erfolgen, wobei die Naturverjüngung hier Vorrang hat, sofern klimaresiliente und standortheimische Hauptbaumarten in der Fläche auf natürlichem Wege eingetragen werden und anwachsen. Ebenso steht der Erhalt und die Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität im Vordergrund, zum Beispiel durch Einbringung von Mischbaumarten.

Das Fällen von absterbenden oder toten Bäumen oder ganzen Baumgruppen außerhalb der planmäßigen Nutzung bei Kalamitäten (Notlagen) ist möglich, wenn mindestens 10 % der Holzmasse als Totholz zur Erhöhung der Biodiversität auf der Fläche belassen werden. Dies bedeutet eine Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz, sowohl stehend wie liegend, und dass noch in unterschiedlichen Dimensionen und Zersetzungsgraden.

Eine Kernmaßnahme ist die Kennzeichnung und der Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar. Ein Habitatbaum ist ein lebender oder toter, stehender Baum, der mindestens ein Mikrohabitat aufweist, d.h. einen Kleinstlebensraum für Pflanzen und Tiere. Diese Bäume sind spätestens zwei Jahre nach Antragstellung nachweislich auszuweisen, was in enger Zusammenarbeit mit unserem Revierförster geschieht. Bei der Neuanlage von Rückegassen soll der Abstand zwischen den Arbeitsgassen zukünftig 40 m betragen. Auch dies wird teilweise schon in unserem Wald gelebt.

Ebenso sieht die Richtline einen weiteren Punkt vor, der im Hainburger Wald schon seit Jahrzehnten berücksichtigt wird, nämlich, den Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel.

Die natürliche Waldentwicklung auf 5 % der Waldfläche ist auch eine Kernforderung. Die auszuweisende Fläche beträgt dabei in Hainburg mindestens 28 Hektar und ist 20 Jahre aus der Nutzung zu nehmen. Naturschutzfachlich notwendige Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Verkehrssicherung sind jedoch weiterhin möglich, wenn das anfallende Holz im Wald verbleibt.

„Indem wir die nachhaltige und klimagerechte Waldentwicklung fortführen und einige Aspekte sogar noch forcieren, erhalten wir durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bis 2043 in Summe rd. 590.000 €“, ergänzt Kämmerer und Erster Beigeordneter Christian Spahn.

Das Bild zeigt eine gerade initiierte Naturverjüngung im Hainburger Wald