Informationen rund um den Hund
Hundehaltung in Hainburg
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Anmeldung, Haltung und Pflichten für Hunde in der Gemeinde Hainburg.
Hundeanmeldung
Wenn Sie einen Hund halten oder neu aufnehmen, sind Sie verpflichtet, diesen innerhalb von 14 Tagen beim Fachdienst Steuern und Abgaben anzumelden.
Hierbei sind folgende Angaben erforderlich:
- Rasse des Hundes
- Abstammung (soweit bekannt)
- ein aktuelles Foto des Hundes
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie:
- einen Hundesteuerbescheid (Jahressteuer)
- eine Hundemarke, die stets mitzuführen ist
Hundesteuer
Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit:
- erster Hund: 48,00 €
- zweiter Hund: 72,00 €
- dritter und jeder weitere Hund: 84,00 €
Für sogenannte gefährliche Hunde beträgt die Steuer:
- 600,00 € jährlich
Gefährliche Hunde
Für das Halten und Führen von gefährlichen Hunden (Listenhunden) gelten besondere Vorschriften.
In diesem Fall ist eine gesonderte Hundehaltererlaubnis erforderlich.
Bitte wenden Sie sich hierzu an den:
Fachdienst 3.1 – Gewerbe, Ordnung und Verkehr
Leinenpflicht
Zum Schutz der Wildtiere gilt in der Zeit vom 01. März bis 15. Juni (Brut- und Setzzeit) eine Leinenpflicht.
Diese gilt in:
- Feld- und Flurgemarkungen
- Wäldern
- Naturschutzgebieten
Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Hundekot & Sauberkeit
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen.
Bitte beachten Sie:
- Hundekotbeutel verwenden
- Beutel sicher verschließen
- Entsorgung im nächsten Abfalleimer oder zu Hause
In Hainburg stehen hierfür kostenfreie Hundekotbeutelspender an vielen Standorten zur Verfügung.
Freilauffläche
Auf der ausgewiesenen Hundefreilauffläche am Triebweg kann Ihr Hund frei laufen und sich ohne Leine bewegen.
Die Fläche bietet:
- ausreichend Bewegung
- Spielmöglichkeiten
- Kontakt zu anderen Hunden
Bitte achten Sie auch hier auf ein rücksichtsvolles Verhalten und behalten Sie Ihren Hund im Blick.