Feststellung eines nachrückenden Gemeindevertreters

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Kommunalwahl vom 14.03.2021 -
Feststellung eines nachrückenden Gemeindevertreters

Nachdem Herr Volker Giese zum 31.12.2022 sein Mandat niedergelegt hat, stelle ich fest, dass gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags der Bürger für Hainburg (BfH)

Herr Stephan Bodensohn, geb. 1954, Rentner
wohnhaft Waldstraße 17, 63512 Hainburg

als Gemeindevertreter nachrückt.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben.

Hainburg, den 05.01.2023

Der Gemeindewahlleiter
Christoph Kopp


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