Brut- und Setzzeit hat am 01. März begonnen: Hunde bitte anleinen


So langsam ist es überall festzustellen: Der Frühling erwacht, auch wenn es nach manchen Wetterkapriolen der vergangenen Tage noch nicht danach aussieht. Und die Tierwelt ist auf dem Wege, für Nachwuchs zu sorgen.

Der Erste Beigeordnete Christian Spahn weist nochmal darauf hin, dass gemäß der gemeindlichen Satzung vom 1. März bis zum 15. Juni eine Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit besteht. Die Anleinpflicht gilt in Bereichen der Feld- und Flurgemarkung sowie im Wald. In den Naturschutzgebieten gilt die Anleinpflicht ganzjährig.

„Im Interesse des Naturschutzes und aller Personen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad in der freien Natur unterwegs sind, werden die Hundehalter gebeten, ihre Hunde anzuleinen. Die Rücksichtnahme auf die Kinderstube des Wildes sollte den verantwortlichen Hundehalter dazu veranlassen, der Anleinpflicht nachzukommen und den Hund bis wenigstens Mitte Juni nur noch an der Leine auszuführen. So besteht weniger Gefahr für die Wildtiere während ihrer Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit“, so Erster Beigeordneter Christian Spahn.

Wird der Jagdtrieb bei Hunden geweckt, so kann es zu tot gebissenen Junghasen oder gehetztem Rehwild kommen. Bereits die Witterung des Hundes ist für frei lebende Tiere ein Alarmsignal. Auch Bodenbrüter, wie Feldlerche oder Kiebitz, verlassen dann ihre Jungen.

Spahn: „Derjenige, der grundsätzlich seinen Hund an die Leine nimmt, vermeidet auch Konflikte zwischen Hundehaltern und Spaziergängern, Joggern, Radfahrern, Landwirten und Jagdpächtern. So lässt sich mancher unliebsame oder auch schmerzhafte Vorfall zwischen Mensch und Hund vermeiden. Unsere Ordnungspolizeibeamten werden verstärkt die Anleinpflicht kontrollieren“. Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer hohen Geldbuße geahndet werden kann.

Um auch während der Brut- und Setzzeit allen Hunden die Möglichkeit zu geben frei zu laufen, befindet sich am Triebweg eine Hundefreilauffläche. Hier bitten wir die Benutzungsordnung zu beachten, so dass diese Fläche auch von möglichst vielen Hunden und auch langfristig genutzt werden kann. Diese Fläche bleibt auch außerhalb der Brut- und Setzzeit zur Benutzung bestehen.

Noch ein abschließender Hinweis: Falls jemand ein verletztes oder totes Tier findet, bitte die Polizeistation Seligenstadt (Tel.: 06182-89300) oder das Ordnungsamt (Tel.: 06182-7809-1010) informieren. Beide informieren dann den zuständigen Jagdpächter.