Gebührenbescheide 2023


Aktuell werden die jährlichen Verbrauchsgebührenabrechnungen für den Wasser- und Abwasserverbrauch an die Hainburger Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer versendet. Gleichzeitig erhalten alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Zuge auch die Festsetzung der Grundsteuern A und B, der Müllabfuhrgebühren, sowie der Niederschlagsgebühren.

 

In diesem Rahmen möchten wir darauf hinweisen, dass eventuell neu ergangene Grundsteuermessbetragsmitteilungen aufgrund der Grundsteuerreform erst ab dem 01.01.2025 von den jeweiligen Kommunen angepasst und erhoben werden. Ansprechpartner für die Ermittlung der Messbeträge ist hier weiterhin das zuständige Finanzamt.

 

Die Bescheide für die Hundesteuer sowie für die Grundsteuer A sind ab dem 01.01.2023 sogenannte „Dauerbescheide“. Das bedeutet, dass die jeweiligen Bescheide so lange gültig bleiben, bis ein neuer Bescheid ergeht. Hier empfiehlt es sich, wenn noch nicht geschehen, ein SEPA Lastschriftmandat zu erteilen. Jährliche Hinweise zu den Zahlungen erfolgen bei den Dauerbescheiden nicht.