Informationen zur Grundsteuerreform 2025
In der Gemeinde Hainburg wurden Anfang Januar die neuen Grundbesitzabgabenbescheide für 2025 verschickt. Diese enthalten die Neuberechnung der Grundsteuer nach der neuen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes zur Grundsteuerreform
Hier finden Sie allgemeine Erläuterungen und Erklärungen zu den Begriffen.
Aus welchem Grund wurde die Grundsteuer neu berechnet?
Ab dem 1. Januar 2025 tritt das neue Grundsteuerrecht in Kraft. Das Land Hessen hat aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes die Berechnung der Grundsteuer zum Jahreswechsel 2025 neu geregelt.
Hierfür mussten alle Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer eine Grundsteuererklärung an das Finanzamt abgeben. Sämtliche Grundstücke wurden dann vom zuständigen Finanzamt neu bewertet und den Eigentümerinnen und Eigentümern ein neuer Grundlagenbescheid über den festgestellten und ab 2025 geltenden Steuermessbetrag gesendet.
Der Abgabenbescheid der Gemeinde Hainburg baut auf diesem Grundlagenbescheid des Finanzamts auf und hat folgende maßgebliche Bestandteile:
- Den neuen durch das zuständige Finanzamt Offenbach im Grundlagenbescheid festgestellten Grundsteuermessbetrag
- Die neuen Hebesätze, die von der Gemeinde Hainburg anhand der Landesempfehlung auf 615 % bei der Grundsteuer B und auf 510 % bei der Grundsteuer A beschlossen wurden
Nach der allgemeinen Formel für die jährliche Grundsteuer wird folgend berechnet: Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz.
Was bedeuten die Begriffe Hebesatz und Grundsteuermessbetrag?
Der Hebesatz
Der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag wird mit dem von der Kommune festgelegten Hebesatz multipliziert. Für jede Grundsteuerart (A und B) wird ein eigener Hebesatz angewendet. Daraus ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer für die einzelnen Steuerpflichtigen. Die Hebesätze sind die maßgebliche Stellschraube für das Grundsteueraufkommen einer Kommune. Die Gemeinde Hainburg ist dem vom Land empfohlenen Satz gefolgt und hat keine weiteren Erhöhungen vorgenommen.
Der Grundsteuermessbetrag
Er ist das Berechnungsergebnis, in das die Angaben der Eigentümerinnen und Eigentümer aus der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag eingeflossen sind. Das Finanzamt hat dazu noch bestimmte Daten, wie beispielsweise den Bodenrichtwert, automatisch beigesteuert.
Für den Grundsteuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Finanzamt. Die Kommune ist nur für den Hebesatz zuständig und hat keine Information darüber, wie sich im individuellen Fall der Grundsteuermessbetrag zusammensetzt.
Einige FAQs zum Thema Grundsteuermessebetrag werden unter diesem Link erläutert: https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/faq-grundsteuer/bescheid-ueber-den-grundsteuermessbetrag
Wie kann ich Wiederspruch zum Grundsteuermessbetrag einlegen?
Widersprüche, die sich auf den neuen Grundsteuermessbetrag beziehen müssen form- und fristgerecht als Einspruch an das zuständige Finanzamt gerichtet werden und nicht an die Gemeinde Hainburg.
https://finanzamt.hessen.de/service/finanzaemter-in-hessen/finanzamt-offenbach-am-main
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter: https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/reform-im-ueberblick