Verstärkte E-Scooter-Kontrollen in Hainburg

E-Scooter gehören mittlerweile selbstverständlich zum Straßenverkehr. Gleichzeitig stellt sich immer wieder heraus, dass die geltenden Vorschriften nicht allen Nutzerinnen und Nutzern bekannt sind oder eingehalten werden.

Die Ordnungspolizei der Gemeinde Hainburg wird daher in den kommenden Wochen verstärkt E-Scooter im Gemeindegebiet kontrollieren. Dabei wird insbesondere auf die Einhaltung der wichtigsten Vorschriften geachtet.

E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge. Wer sie im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Zudem ist eine gültige Haftpflichtversicherung mit Versicherungsplakette vorgeschrieben. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.

Darüber hinaus gilt: E-Scooter dürfen nur von einer Person genutzt werden. Das Fahren zu zweit ist nicht erlaubt. Auch auf Gehwegen haben E-Scooter grundsätzlich nichts zu suchen. Vorhandene Radwege bzw. Radfahrstreifen sind zu nutzen, ansonsten ist auf der Fahrbahn zu fahren.

Auch die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ist verboten. Da E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten, sind zudem die entsprechenden Alkoholgrenzen zu beachten. Das Tragen eines Helms ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aus Sicherheitsgründen jedoch dringend empfohlen.

Mit den verstärkten Kontrollen möchte die Gemeinde Hainburg für die geltenden Regeln sensibilisieren und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen. Insbesondere Eltern werden gebeten, ihre Kinder und Jugendlichen auf die Vorschriften für die Nutzung von E-Scootern hinzuweisen.